Corona-Bescheinigung 2G - geimpft - genesen - Internistische Praxis Zwenkau


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Impf-Bescheinigung
COVID-19: Geimpft oder genesen? Wie wird das kontrolliert?

Ein vollständiger Impfschutz (lt. Infektionsschutzgesetz) gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 liegt vor, wenn drei Impfungen erfolgt sind. Bis zum 30.09.2022 sind zwei Impfungen ausreichend.
Zwei Impfungen reichen bei Kombination mit Genesenenstatus aus (siehe Tabelle)



Allerdings muß jährlich ein neues Zerrtifikat ausgestellt werden (technischer Ablauf). Dieses erhelten Sie in Apotheken oder jeweils dort, wo die letzte Impfung erfolgte.

Wie können Sie den Impfstatus nachweisen?
Bei jeder Impfung erfolgt ein Eintrag in den Impfpass. Der Impfpass ist auch das Originaldokument, mit dem Sie Ihre Impfung überall auf der Welt nachweisen können. Wenn Sie bei uns geimpft werden, und keinen Impfausweis haben: kein Problem, wir stellen Ihnen einen neuen Ausweis aus.
Zusätzlich erhalten Sie nach jeder Impfung ein europäisches Impfzertifikat mit einem QR-Code.

Wer gilt als Genesener?
Auch hier muss die durchgestandene Infektion mit Corona nachweisbar sein. Sie benötigen den Nachweis eines Tests nach PCR- oder PoC-NAAT-Verfahren, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist, alternativ auch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, mit der die Isolation bei einer Corona-Infektion angeordnet wurde. Wenn der Test bei uns abgenommen wurde, erhalten Sie ein zweispraciges (deutsch / english) Zertifikat.

Ist ein Nachtrag im Impfausweis möglich?
Ja, wenn die Impfung bei uns erfolgte, ist das kein Problem. Wenn nicht, prüfen wie die Originaldokumente, die Sie uns vorlegen und bestätigen das in Ihrem Impfausweis. In diesem Fall berechnen wir dafür 5,36 €.
Generell ist es angeraten, den Original-Nachweis zusätzlich mitzuführen.
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