Corona-Impfung - Priorisierung - Attest - Internistische Praxis Zwenkau


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Impf-Bescheinigung
COVID-19: Geimpft oder genesen? Wie wird das kontrolliert?

Seit Anfang Mai 2021 sind für vollständig Geimpfte und Genesene einige Grundrechtseinschränkungen aufgehoben worden. Sie brauchen keinen negativen Corona-Test, wenn sie beispielsweise per einkaufen, in den Zoo oder zum Friseur gehen wollen.
Als vollständig geimpft gilt man ab dem 15. Tag nach der letzten nötigen Impfung gegen Corona. Bei Biontech (nach 3 Wochen), Astrazeneca (nach 12 Wochen) und Moderna (nach 4 Wochen) sind zwei Impftermine nötig. Auch wer erst mit Astrazeneca und dann mit einem anderen Stoff geimpft wurde, gilt nach Ablauf der zwei Wochen nach dem letzten Impftermin als vollständig geimpft. Der Impfstoff von Johnson & Johnson muss nur einmal geimpft werden.

Wie können Sie den Impfstatus nachweisen?
Bis zur Einführung eines elektronischen Impfnachweises in Europa ist es noch etwas Zeit. Bis dahin weisen Sie die erfolgte Impfung durch den Eintrag im Impfausweis oder durch eine Bescheinigung nach, die Sie im Impfzentrum erhalten haben. Außerhalb Europas wird in auch Zukunft der gelbe Impfausweis notwendig sein.
Wenn Sie bei uns geimpft werden, und keinen Impfausweis haben: kein Problem, wir stellen Ihnen einen neuen Ausweis aus.

Wer gilt als Genesener?
Auch hier muss die durchgestandene Infektion mit Corona nachweisbar sein. Sie benötigen den Nachweis eines Tests nach PCR-Verfahren, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist, alternativ auch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, mit der die Isolation bei einer Corona-Infektion angeordnet wurde. Wenn der Test bei uns abgenommen wurde, erhalten Sie gern eine Kopie des Laborbefundes.

Ist ein Nachtrag im Impfausweis möglich?
Ja, wenn Impfung / PCR-Test bei uns erfolgten, ist das kein Problem. Wenn nicht, prüfen wie die Originaldokumente, die Sie uns vorlegen und bestätigen das in Ihrem Impfausweis. In diesem Fall berechnen wir dafür 5,36 €.
Generell ist es angeraten, den Original-Nachweis zusätzlich mitzuführen.

ich gehöre zu einer Risikogruppe. Wo erhalte ich einen Nachweis?
Die Priorisierung ist zum 07.06.2021 aufgehoben. Sie benötigen also keine Bescheinigung mehr, wenn Sie zu einer Priorisierungsgruppe gehören. Bei berechtigtem Bedarf stellen wir Ihnnen jeoch gern einen solchen Nachweis aus. Voraussetzung ist lediglich, daß Sie sich bei uns regelmäßeig in Behandlung befinden.
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